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Alles auf einen Blick!
Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HonestPassion GmbH, vertreten durch der Geschäftsführer Kevin Kashikar (im Folgenden HP),
Drususgasse 7-11, D-50667 Köln

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die HP mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) HP schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit HP als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn HP in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von HP / Mitwirkung des Kunden
(1) HP erbringt für den Kunden je nach Buchung individuelle oder standardisierte, onlinebasierte Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HP dabei nicht die Erbringung eines Werks.
(2) HP tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber und des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/ Werbemaßnahme durch HP vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HP, bleibt der Vergütungsanspruch von HP unberührt.
(5) In Bezug auf die von HP zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht HP ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Sollten Änderungswünsche während eines laufenden Auftrages vom Auftraggeber gegen die Empfehlung der Auftragnehmerin angeordnet werden, so entfallen etwaige Erfolgszusagen seitens der Auftragnehmerin für diesen Auftrag und die damit verbundenen etwaigen Zusatzaufträge.
(7) Deklaratorisch wird darauf hingewiesen, dass Änderungswünsche nach beendeter Auftragsbearbeitung Neuaufträge darstellen, wenn die Schlussrechnung des ursprünglich zu Grunde liegenden Auftrages ohne Beanstandung innerhalb der Zahlungsfrist geblieben ist. Dies gilt auch für jegliche Änderungen an Teilaufgaben und Veröffentlichungen, falls diese nach Freigabe aufkommen und gefordert werden.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen HP und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen HP und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von HP angegeben und mitgeteilt werden, sind für die im Angebot genannte Zeit verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von HP erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von HP ist grundsätzlich bei Abschluss
des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von HP ist anders lautend. Eine HP erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde HP nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. HP stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an HP zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) HP ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.

§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(2) Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorher benannte Vertragslaufzeit, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch HP beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei HP eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei HP vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält HP sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht  auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber HP in Verzug, ist HP berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. HP wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung
(1) HP wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. HP ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass HP bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird HP innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist HP gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von HP unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) HP und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von HP entfernt der Kunde eine über HP abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen HP und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von HP (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von HP zu wahren. HP ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von HP innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass HP überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt HP insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von HP erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von HP für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die HP nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an HP über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Rechte zur Außendarstellung und Einwilligung zur Nennung als Referenz

(1) Bei geschäftlichen Kunden ist HP berechtigt, auf ihren Erzeugnissen im Rahmen einer Kundenreferenzliste die Kunden aufzuführen. Hierzu ist es der HP gestattet, Namen und Logo des Kunden in dieser Referenzliste aufzuführen. Eine entsprechende Kundenverlinkung auf Haftungsgrundlage der HP ist ebenso davon betroffen. Für die Verwendung des Logos in diesem konkreten Rahmen wird der HP durch den Kunden das Verwendungsrecht zugesprochen.

(2) Zusätzlich erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Unternehmensdaten (Name und Logo) im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen HP und dem Kunden ebenfalls von unserem Partnerunternehmen Lorem Design Werbeagentur/Julius Wolter, Simrockstrasse 31, 53619 Rheinbreitbach für deren Außendarstellung genutzt werden dürfen. Dies schließt die Verwendung in Kundenreferenzlisten, auf Websites, in Präsentationen sowie in Marketing- und Vertriebsmaterialien von Lorem Design ein. Für die Verwendung in diesem konkreten Rahmen wird Lorem Design durch den Kunden das Verwendungsrecht zugesprochen.

(3) Der Kunde hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat schriftlich gegenüber HP zu erfolgen und wird innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel nicht länger als 30 Tage, wirksam. Nach Eingang des Widerrufs wird HP & Lorem Design die Verwendung des Namens und Logos des Kunden in neuen Materialien einstellen. Bereits erstellte und im Umlauf befindliche Materialien sind von diesem Widerruf nicht betroffen und bleiben unverändert.

§ 12 Haftung
(1) HP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HP
nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet HP nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten
wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet HP nicht.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an HP die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt HP von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, HP hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von HP maßgebend.
(2) Bei Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB sollen diese AGB dergestalt angewendet werden, dass das zulässige Ergebnis dem sinngemäß gewünschten Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Auf die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln hat die Unzulässigkeit einer Klausel keinen Einfluss.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von HP. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von HP. Die Anwendbarkeit des Internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

AGB Stand: 2023